
Wird die Unterhaltspflicht durch die Mutter oder den Vater gegenüber einem unmündigen Kind nicht erfüllt, hat das Kind auf Gesuch hin Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche bzw. Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge.
Für den nachehelichen Unterhalt wird auf Gesuch hin Inkassohilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche geleistet.
Bitte sprechen Sie persönlich bei der Abteilung Bevölkerung vor und bringen Sie den Unterhaltstitel (z.B. gerichtliche Scheidungskonvention, gerichtliche Trennungsvereinbarung, Unterhaltsvertrag) mit.
Gemeinde Utzenstorf
Abteilung Bevölkerung
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