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Burgervereinigung

Burgervereinigung Utzenstorf

Die Burgervereinigung Utzenstorf zählt ca. 135 Burger/-innen. Die Burgervereinigung führt das Burgerverzeichnis und verwaltet ihr Vermögen. Sie beachtet dabei die Interessen der Einwohnergemeinde. Die Burgervereinigung kann zudem alle Aufgaben wahrnehmen, die nicht von der Einwohnergemeinde, vom Kanton oder vom Bund abschliessend beansprucht werden. Die Organe der Burgervereinigung sind die Stimmberechtigten, der Vorstand sowie das Rechnungsprüfungsorgan.

Der Vorstand besteht aus 4 bis 6 Mitgliedern. Für Bau/Eigentum werden den Burger/-innen auf Gesuch hin Darlehen gewährt (Limite 20'000.00 Franken, Zins zurzeit 2 %). Das Grundstück GB-Nr. 154 (Acker, Wiese, Weide) gehört der Burgervereinigung Utzenstorf und wird verpachtet. Die Burgervereinigung besitzt keinen Wald. Jährlich findet 1 bis 2 Sitzungen des Vorstandes sowie 1 Hauptversammlung statt. Alle vier Jahre finden Erneuerungswahlen des Vorstandes statt.

Burgerkorporation wird Burgervereinigung

Mit Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern vom 21. August 2019 wurde der von der Burgerkorporation Utzenstorf am 18. April 2019 beschlossenen Aufhebung und Umwandlung in den Verein Burgervereinigung Utzenstorf zugestimmt und der Antrag betreffend die Auflösung der Burgerkorporation Utzenstorf auf den 31. Dezember 2019 und die Übertragung der verbleibenden Aktiven und Passiven auf den Verein Burgervereinigung Utzenstorf genehmigt.

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