
Schweizer Bürgerrecht
Allgemeine Informationen zum Schweizer Bürgerrecht, zu den Einbürgerungsgesuchen sowie zur Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht erhalten Sie beim Bundesamt für Migration BFM.
Ordentliche Einbürgerung
Seit 1. Januar 2010 ist die revidierte Verordnung über das Einbürgerungsverfahren in Kraft getreten. Grundsätzlich ist das Einbürgerungsgesuch bei derjenigen Gemeinde einzureichen, um deren Bürgerrecht nachgesucht wird. Ausländer/-innen, welche noch nicht in den schweizerischen Registern eingetragen sind, haben sich vorgängig beim zuständigen Zivilstandskreis registrieren zu lassen und einen Einbürgerungskurs sowie eine Sprachstandanalyse zu absolvieren. Für die Gemeinde Utzenstorf führt die Kaufmännische Berufsschule Emmental in Burgdorf den Kurs und die Analyse durch.
Die Formulare für die Ordentliche Einbürgerung sind bei der Abteilung Bevölkerung der Gemeinde Utzenstorf erhältlich.
Erleichterte Einbürgerung
Informationen zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie beim Bundesamt für Migration.
Gemeinde Utzenstorf
Abteilung Bevölkerung
Hauptstrasse 28
Postfach 139
3427 Utzenstorf
abteilung.bevoelkerung@utzenstorf.ch
T 032 666 41 41
F 032 666 41 51
Mo | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Di | 08.00-11.30 / 14.00-18.30 |
Mi | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Do | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Fr | 07.00-15.00 |
und nach Vereinbarung | |