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Einbürgerung

 

Schweizer Bürgerrecht

Allgemeine Informationen zum Schweizer Bürgerrecht, zu den Einbürgerungsgesuchen sowie zur Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht erhalten Sie beim Bundesamt für Migration BFM.

 

Ordentliche Einbürgerung

Seit 1. Januar 2010 ist die revidierte Verordnung über das Einbürgerungsverfahren in Kraft getreten. Grundsätzlich ist das Einbürgerungsgesuch bei derjenigen Gemeinde einzureichen, um deren Bürgerrecht nachgesucht wird. Ausländer/-innen, welche noch nicht in den schweizerischen Registern eingetragen sind, haben sich vorgängig beim zuständigen Zivilstandskreis registrieren zu lassen und einen Einbürgerungskurs sowie eine Sprachstandanalyse zu absolvieren. Für die Gemeinde Utzenstorf führt die Kaufmännische Berufsschule Emmental in Burgdorf den Kurs und die Analyse durch.

 

Die Formulare für die Ordentliche Einbürgerung sind bei der Abteilung Bevölkerung der Gemeinde Utzenstorf erhältlich.

  

Erleichterte Einbürgerung

Informationen zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie beim Bundesamt für Migration.

 

Kontakt

Gemeinde Utzenstorf

Abteilung Bevölkerung

Hauptstrasse 28

Postfach 139

3427 Utzenstorf

 

abteilung.bevoelkerung@dont-want-spamutzenstorf.ch

T 032 666 41 41

F 032 666 41 51

Öffnungszeiten

Mo 

08.00-11.30 / 14.00-17.00

Di

08.00-11.30 / 14.00-18.30

Mi

08.00-11.30 / 14.00-17.00

Do

08.00-11.30 / 14.00-17.00

Fr

07.00-15.00

und nach Vereinbarung