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Zusatzfinanzierung Energieberatung

Im Rahmen der Umsetzung des «Berner Energieabkommen» Stufe II (BEakom) subventioniert die Gemeinde Utzenstorf Beratungskosten der Energieberatungsstelle Region Emmental für Liegenschaften in Utzenstorf.

   

Für die Rückerstattung gelten folgende Bedingungen:

  • Die Beratung ist für eine Liegenschaft in Utzenstorf erfolgt.
  • Pro Liegenschaft werden maximal CHF 500.00 zurückerstattet.
  • Die Auszahlung erfolgt jeweils per Ende des Halbjahres nach Zustellung
    • des ausgefüllten Fragebogen (siehe rechte Spalte);
    • der Rechnungskopie der Regionalen Energieberatung Region Emmental;
    • eines Einzahlungsscheins des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag. Beiträge können maximal ein Jahr nach Rechnungsstellung durch die Energieberatung Region Emmental eingefordert werden.
  • Das Kostendach dieser Dienstleistung beträgt CHF 5'000.00. Gesuche werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.

    

Gesuche mit den erforderlichen Unterlagen einsenden an:

 

Arbeitsgruppe Energie

Gemeindeverwaltung

Hauptstrasse 28

Postfach 139

3427 Utzenstorf 

 

  

Kontakt

Gemeinde Utzenstorf

Abteilung Bau

Hauptstrasse 28

Postfach 139

3427 Utzenstorf

 

abteilung.bau@dont-want-spamutzenstorf.ch

T 032 666 41 42

F 032 666 41 51

Öffnungszeiten

Mo 

08.00-11.30 / 14.00-17.00

Di

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