
Für die Durchführung eines öffentlichen Anlasses, bei welchem Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung einzuholen.
Verfahren und Zuständigkeiten
Bitte reichen Sie das «Gesuch für gastgewerbliche Einzelbewilligung» und die «Lebensmittelkontrollliste für Veranstaltungen mit gastgewerblicher Einzelbewilligung» (siehe rechte Spalte) mit allfällig weiteren erforderlichen Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei der Abteilung Bevölkerung ein. Anschliessend leiten wir das Gesuch zusammen mit einem Bericht der Gemeinde an das Regierungsstatthalteramt Emmental weiter, welches für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist.
Lebensmittelkontrolle
Wir informieren das Kantonale Laboratorium in Bern über jede Veranstaltung in Utzenstorf. Es wird die Veranstalterin oder den Veranstalter kontaktieren, wenn das Hygienekonzept zur Einsicht abgegeben werden muss. Zudem wird stichprobenweise geprüft, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Jugendschutz
Bei Anlässen mit Alkoholausschank ist die Erstellung eines Jugendschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Alle Personen - Eltern davon ausgenommen - machen sich strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weiter geben.
Gemeinde Utzenstorf
Abteilung Bevölkerung
Hauptstrasse 28
Postfach 139
3427 Utzenstorf
abteilung.bevoelkerung@utzenstorf.ch
T 032 666 41 41
F 032 666 41 51
Mo | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Di | 08.00-11.30 / 14.00-18.30 |
Mi | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Do | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Fr | 07.00-15.00 |
und nach Vereinbarung | |