
Das Gesuch für die Übernahme eines Gastgewerbebetriebes ist 30 Tage vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde einzureichen. Bitte legen Sie einen aktuellen Strafregisterauszug und eine Kopie des Fähigkeitsausweises sowie die bisherige Betriebsbewilligung bei.
Überzeitbewilligung
Gastgewerbebetriebe dürfen zwischen 05.00 Uhr und 00.30 Uhr geöffnet sein. Für höchstens 24 Verlängerungen im Kalenderjahr bis spätestens 03.30 Uhr kann das Regierungsstatthalteramt Emmental Überzeitbewilligungen erteilen. Gesuche um Erteilung von Überzeitbewilligungen sind bei der Abteilung Bevölkerung einzureichen.
Geschicklichkeitsspielapparate (Jetonapparate)
In einem Gastgewerbebetrieb darf höchstens ein bewilligter Jetonapparat in Betrieb sein. Solche Spielapparate mit geldvertretendem Gewinn in Form von Jetons sind nur erlaubt, wenn die Jetons ausschliesslich zum Bezug von Naturalleistungen vor Ort oder von Warengutscheinen für ein bestimmtes Detailhandels- oder Dienstleistungsunternehmen berechtigen. Gesuche um Erteilung der Betriebsbewilligung für Jetonapparate sind 30 Tage vor der Inbetriebnahme bei der Abteilung Bevölkerung einzureichen.
Gemeinde Utzenstorf
Abteilung Bevölkerung
Hauptstrasse 28
Postfach 139
3427 Utzenstorf
abteilung.bevoelkerung@utzenstorf.ch
T 032 666 41 41
F 032 666 41 51
Mo | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Di | 08.00-11.30 / 14.00-18.30 |
Mi | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Do | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Fr | 07.00-15.00 |
und nach Vereinbarung | |