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Gastgewerbe

Das Gesuch für die Übernahme eines Gastgewerbebetriebes ist 30 Tage vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde einzureichen. Bitte legen Sie einen aktuellen Strafregisterauszug und eine Kopie des Fähigkeitsausweises sowie die bisherige Betriebsbewilligung bei.

 

Überzeitbewilligung

Gastgewerbebetriebe dürfen zwischen 05.00 Uhr und 00.30 Uhr geöffnet sein. Für höchstens 24 Verlängerungen im Kalenderjahr bis spätestens 03.30 Uhr kann das Regierungsstatthalteramt Emmental Überzeitbewilligungen erteilen. Gesuche um Erteilung von Überzeitbewilligungen sind bei der Abteilung Bevölkerung einzureichen.

 

Geschicklichkeitsspielapparate (Jetonapparate)

In einem Gastgewerbebetrieb darf höchstens ein bewilligter Jetonapparat in Betrieb sein. Solche Spielapparate mit geldvertretendem Gewinn in Form von Jetons sind nur erlaubt, wenn die Jetons ausschliesslich zum Bezug von Naturalleistungen vor Ort oder von Warengutscheinen für ein bestimmtes Detailhandels- oder Dienstleistungsunternehmen berechtigen. Gesuche um Erteilung der Betriebsbewilligung für Jetonapparate sind 30 Tage vor der Inbetriebnahme bei der Abteilung Bevölkerung einzureichen.

 

Kontakt

Gemeinde Utzenstorf

Abteilung Bevölkerung

Hauptstrasse 28

Postfach 139

3427 Utzenstorf

 

abteilung.bevoelkerung@dont-want-spamutzenstorf.ch

T 032 666 41 41

F 032 666 41 51

Öffnungszeiten

Mo 

08.00-11.30 / 14.00-17.00

Di

08.00-11.30 / 14.00-18.30

Mi

08.00-11.30 / 14.00-17.00

Do

08.00-11.30 / 14.00-17.00

Fr

07.00-15.00

und nach Vereinbarung