
Herzliche Gratulation zur Geburt Ihres Kindes!
Das Spital meldet die Niederkunft dem zuständigen Zivilstandskreis. Nach dem Eintrag ins Familienregister wird die Geburtsmitteilung an die Abteilung Bevölkerung weitergeleitet.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind die Eltern verpflichtet, sich innert drei Tagen beim Zivilstandskreis Emmental zu melden.
Bitte teilen Sie uns in jedem Fall Rufname, Konfession und Krankenkasse des neugeborenen Kindes mit.
Gemeinde Utzenstorf
Abteilung Bevölkerung
Hauptstrasse 28
Postfach 139
3427 Utzenstorf
abteilung.bevoelkerung@utzenstorf.ch
T 032 666 41 41
F 032 666 41 51
Mo | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Di | 08.00-11.30 / 14.00-18.30 |
Mi | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Do | 08.00-11.30 / 14.00-17.00 |
Fr | 07.00-15.00 |
und nach Vereinbarung | |