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Scheidung

Für die Scheidung einer Ehe ist das Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Burgdorf, zuständig.

 

Die Meldung einer Scheidung an uns erfolgt durch den Zivilstandskreis am Ereignisort. Anschliessend bestellen wir für die Betroffenen aktualisierte Heimatscheine.

 

Innert einem Jahr nach gerichtlicher Auflösung der Ehe kann der Ehegatte, welcher durch Heirat seinen Namen geändert hat, wieder seinen angestammten Familiennamen (Ledignamen) annehmen. Die «Namenserklärung nach Scheidung» kann beim Zivilstandskreis Emmental erfolgen.

Kontakt

Gemeinde Utzenstorf

Abteilung Bevölkerung

Hauptstrasse 28

Postfach 139

3427 Utzenstorf

 

abteilung.bevoelkerung@dont-want-spamutzenstorf.ch

T 032 666 41 41

F 032 666 41 51

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Mo 

08.00-11.30 / 14.00-17.00

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