In Anwendung von Artikel 34 des Friedhof- und Bestattungsreglements 2020 ist ab Mai 2022 die Aufhebung von Gräbern vorgesehen, bei denen die reglementarische Ruhedauer von 25 Jahren abgelaufen ist. Von der Aufhebung betroffen sind die Urnenbestattungsreihengräber Nummern 133 bis und mit 183 sowie die Sargreihengräber Nummern 840 bis und mit 934. Die von der Aufhebung betroffenen Grabreihen sind vor Ort entsprechend gekennzeichnet.
Angehörige oder Beauftragte, die für den Unterhalt dieser Gräber aufkommen, werden gebeten, die Gräber bis spätestens am 30. April 2022 abzuräumen. Über alle nach diesem Datum verbleibenden Grabmäler, Pflanzen und weiteren Grabschmuck wird das Friedhof- und Bestattungsamt verfügen, damit die Arbeiten rechtzeitig aufgenommen werden können.
Gemeinderat