Nach Artikel 8 Absatz 2 des Organisationsreglements sind Nachkredite zu gebundenen Ausgaben zu publizieren, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt. An seiner Sitzung vom 26. April 2021 hat der Gemeinderat im Rahmen der Verabschiedung der Jahresrechnung 2020 folgende Nachkredite zu gebundenen Ausgaben beschlossen:
- Gemeindebeitrag an Gemeindeverband Schule untere Emme; Nachkredit CHF 35'119.24; Gesamtkredit CHF 5'083'719.24,
- Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung, Einlage in Werterhalt; Nachkredit CHF 119'485.00; Gesamtkredit CHF 376'385.00,
- Zusätzliche Abschreibungen; Nachkredit CHF 190'544.47; Gesamtkredit CHF 384'754.47,
- Spezialfinanzierung Werterhalt Investitionen Verwaltungsvermögen, Einlage in Werterhalt; Nachkredit CHF 384'760.00.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., Beschwerde erhoben werden, sofern die Meinung besteht, es handle sich nicht um gebundene Ausgaben.
Gemeinderat