Ausgabenbeschlüsse (gebundene Nachkredite) vom 22. April 2025
Nach Artikel 8 Absatz 2 des Organisationsreglements 2017 sind Nachkredite zu gebundenen Ausgaben zu publizieren, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt. An seiner Sitzung vom 22. April 2025 hat der Gemeinderat im Rahmen der Verabschiedung der Jahresrechnung 2024 folgende Nachkredite zu gebundenen Ausgaben beschlossen:
- Gemeindebeitrag an Schule untere Emme, Nachkredit CHF 57'363.39;
Gesamtkredit CHF 5'494'363.39, Zusätzliche Abschreibungen, Nachkredit CHF 1'085'261.20;
Gesamtkredit CHF 1'090'761.20.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., Beschwerde erhoben werden, sofern die Meinung besteht, es handle sich nicht um gebundene Ausgaben.
Gemeinderat