AHV-Zweigstelle
Eine im Herbst 2021 durchgeführte Arbeitsplatzbewertung der AHV-Zweigstelle hat ergeben, dass das bisherige Stellenpensum von 50 % um 10 % auf neu 60 % erhöht werden sollte. Die letzte diesbezügliche Bewertung und Beurteilung fand im Jahr 2007 statt. Der Gemeinderat beschliesst eine Erhöhung des Stellenpensums um 10 % per 1. Januar 2022.
Geringfügige Änderung ZPP 7 – Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat aufgrund eines Planfehlers eine geringfügige Änderung der ZPP 7 «Landshut» nach Artikel 122 Absatz 1 - 3 der Bauverordnung am 29. November 2021 beschlossen. Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung und hier eingesehen werden.