Kreditabrechnung Altlastensanierung 300-Meter-Schiessanlage
Die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2018 hat für die altlastentechnische Sanierung der 300-Meter-Schiessanlage einen Verpflichtungskredit von CHF 496'500 brutto beschlossen. Das Bauvorhaben ist mittlerweile abgeschlossen. Die Schlussabrechnung mit Bruttoausgaben von CHF 525'540 und einer Kreditüberschreitung von CHF 29'040 wird genehmigt und der nächsten Gemeindeversammlung zur Kenntnis gebracht. Die Kreditüberschreitung, welche netto jedoch nur CHF 3'575 beträgt, ist auf grössere Aufwendungen beim Abführen von Aushubmaterial mit geschosshaltigem Material zurückzuführen als im Vorfeld angenommen. Dieser Umstand führte zu Mehrkosten.
Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung 2021
Das neue «Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung 2021» wird vom Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Januar 2022. Der Erlass wird im amtlichen Anzeiger vom 3. Juni 2021 publiziert und vom 3. Juni 2021 bis 5. Juli 2021 öffentlich aufgelegt. Mit dem Reglement wird eine neue Rechtsgrundlage für die Erhebung der Konzessionsabgabe für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes durch das Energieversorgungsunternehmen (in Utzenstorf ist dies die onyx Energie AG) geschaffen. Diese Abgabe wird vom Energieversorger dem Endverbraucher unter dem Titel «Abgabe an Gemeinde» in Rechnung gestellt. Bisher ist diese Abgabe in einem Konzessionsvertrag geregelt worden.