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Bauherrschaft
Post Immobilien AG, Karl Klaus, Wankdorfallee 4, 3030 Bern
Projektverfasser
Ritter Schumacher AG, Andreas Morf, Ottostrasse 4, 7000 Chur
Bauvorhaben
Neubau eines regionalen Paketverteilzentrums (RPZ) mit integriertem Bürotrakt als Teil des «New Operations Center» (NOC) auf dem ehemaligen Gelände der Papierfabrik Utzenstorf. Erstellen einer Passerelle als Verbindungsbau zum Neubau der Digitec Galaxus AG. Erstellen Abstellfläche für Wechselbehälter/Platzfahrzeuge. Nutzung von 56 Autoabstellplätzen auf dem best. Parkplatz sowie Erstellen von 20 Fahr und Motorfahrradabstellplätzen (nach Mobilitätskonzept). 35 Andockstellen für LKW. Aufbau einer Photovoltaikanlage (unterbrochen von Lichtkuppeln). Ostfassade: Anbringen einer Eigenreklame. Neues Retentionsbecken für Platz und Dachwasser (mit Notüberlauf). Temporäre Grundwasserabsenkung. Fahrtenregime gemäss den Angaben im Umweltverträglichkeitsbericht.
Standort
Emmepark Landshut, Parzelle Nr. 835, Arbeitszone 1
Koordinaten
2608229 / 1221709
Gewässerschutzbereich
Au
Inventar
Belasteter Standort: Betriebsstandort; z. T. gelbes Gefahrengebiet
Gewässerschutzmassnahmen
Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt. Das Regenabwasser wird in ein Retentionsbecken geleitet.
Konzession
Konzessionsgesuch für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser für den Wärme und Kälteschutz
Ausnahmen
Bauen im Grundwasser (Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 GSchV); Unterschreiten der Fensterfläche in der Produktionshalle (Art. 64 BauV); Überschreiten der maximalen Fluchtweglänge innerhalb des Gebäudes (Art. 39 ArGV 3 / Art. 27 ArGV 4)
Hinweise
- Das vorliegende Baugesuch wird zusammen mit den Projektänderungen des Baugesuches der Digitec Galaxus AG veröffentlicht.
- Der geplante Neubau (Anlage nach Ziffer 80.6) bedarf gemäss Art. 10a des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Umweltverträglichkeitsbericht der Gesamtanlage des New Operations Centers in Utzenstorf (NOC) vom 27. August 2021 kann mit den Auflageakten des Bauvorhabens eingesehen werden.
Auflage und Einsprachefrist
11. Oktober 2021
Auflagestelle
Gemeinde Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Emmental