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Erlassänderung – Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen 2023

Fakultatives Referendum

Erlasstitel

Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen 2023

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Nach Artikel 12 Absatz 7 sowie Artikel 27 des Organisationsreglements 2017 können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung von Reglementen der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird.

Folgender Änderungsbeschluss vom 16. März 2026 untersteht dem fakultativen Referendum:

  • Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen 2023 (mit Änderung 2026 im Anhang III, Seite 35)

Das Reglement kann beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung Utzenstorf, Hauptstrasse 28, und hier eingesehen werden.

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 66

Kontaktstelle

Gemeinde Utzenstorf - Gemeinderat
Hauptstrasse 28
3427 Utzenstorf

Frist

Ablauf der Frist: 27.04.2026

 

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