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Erwahrung der Ergebnisse Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021

Alle Beschlüsse in Rechtskraft erwachsen

Die Stimmberechtigen haben an der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 den vier Vorlagen

  1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 1'875'700 für die Erneuerung und den Umbau des Aufbahrungs- und Abdankungsgebäudes auf dem Friedhofareal (Lindenstrasse 61)
  2. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 999'500 für die Erneuerung von Werkleitungen und der Strasse im Bereich der Kirchstrasse
  3. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 542'000 für den Einbau von Tagesschulräumen im Mehrzweckgebäude Gotthelfstrasse 15A
  4. Jahresrechnung 2020 – Genehmigung

zugestimmt.

Gemäss Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 erwahrt der Gemeinderat die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen und -wahlen, wenn

– keine Mängel zu beheben sind,

– durch die Wahl keine Unvereinbarkeit eingetreten und

– die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen oder über eingegangene Beschwerden rechtskräftig entschieden ist.

In Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 16. August 2021 die Ergebnisse der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 erwahrt. Die vier Vorlagen gelten somit als rechtsgültig beschlossen.

Der Gemeinderat

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