Die Stimmberechtigen haben an der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 den vier Vorlagen
- Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 1'875'700 für die Erneuerung und den Umbau des Aufbahrungs- und Abdankungsgebäudes auf dem Friedhofareal (Lindenstrasse 61)
- Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 999'500 für die Erneuerung von Werkleitungen und der Strasse im Bereich der Kirchstrasse
- Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 542'000 für den Einbau von Tagesschulräumen im Mehrzweckgebäude Gotthelfstrasse 15A
- Jahresrechnung 2020 – Genehmigung
zugestimmt.
Gemäss Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 erwahrt der Gemeinderat die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen und -wahlen, wenn
– keine Mängel zu beheben sind,
– durch die Wahl keine Unvereinbarkeit eingetreten und
– die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen oder über eingegangene Beschwerden rechtskräftig entschieden ist.
In Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 16. August 2021 die Ergebnisse der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 erwahrt. Die vier Vorlagen gelten somit als rechtsgültig beschlossen.
Der Gemeinderat