Bauherrschaft
Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl
Projektverfasserin
S+B Baumanagement AG, Louis-Giroud-Strasse 26, 4601 Olten
Bauvorhaben
Unterirdische Installation einer Wasserleitung und Verbund der Löschwasserringleitung nach Stilllegung, Wiederherstellung der vorhandenen Geländesituation nach Bauende (keine Terrainveränderungen vorgesehen)
Standort
Fabrikstrasse, Utzenstorf, Parzellen Nrn. 835, 1648, 1749, Zone: Arbeitszone 1, Wald, Koordinaten: 2608232 / 1221719; 2608529 / 1222036; 2’480’000 / 1070000, Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen
Bauen im Wald (Art. 35 KWaV); Bauen in Waldnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG); Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV); wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
Hinweis
Für die Profilierung werden Erleichterungen nach Art. 16 BewD gewährt.
Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBauPortal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist
5. Dezember 2022
Auflagestelle
Gemeinde Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Emmental