Fakultatives Referendum – Änderung Abfallreglement 2020 (Anhang II)
Aufgrund der Neuorganisation der Tierkörpersammelstelle (ab 1. Mai 2025 neu in der Gemeinde Wynigen) ergeben sich im Abfallreglement 2020 kleine Anpassungen. Diese Änderungen sind im Anhang II des Reglements ersichtlich.
Nach Artikel 12 Absatz 7 sowie Artikel 27 des Organisationsreglements 2017 können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung von Reglementen der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird.
Folgende Reglementsänderung, vom Gemeinderat am 22. April 2025 beschlossen, untersteht dem fakultativen Referendum:
- Abfallreglement 2020; Änderungen gemäss Anhang II
Das Reglement kann beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung Utzenstorf, Hauptstrasse 28 und auf www.utzenstorf.ch/erlasse eingesehen werden.
Ablauf der Referendumsfrist
2. Juni 2025
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften
66
Einreichungsstelle
Gemeinderat Utzenstorf, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 28, 3427 Utzenstorf
Gemeinderat