Die Stimmberechtigen haben an der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 12. März 2023 den folgenden Vorlagen
- Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 1'351'700 Franken für die Erneuerung der Werkleitungen und Strasse im Bereich Feldeggstrasse,
- Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 2'157'600 Franken für die Umsetzung des Projekts «Zustandsaufnahmen privater Abwasseranlagen - Liegenschaftsentwässerung (ZpA-LSE)»,
- Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 740'300 Franken für die Erneuerung von Bauteilen des Mehrzweckgebäudes (Gotthelfstrasse 15A), insbesondere Sporthallenboden und Beleuchtung,
- Liegenschaft GB-Nr. 197 «Lindenstrasse 53»; Verkauf und Ermächtigung zur Veräusserung,
zugestimmt.
Gemäss Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 erwahrt der Gemeinderat die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen und -wahlen, wenn
- keine Mängel zu beheben sind,
- durch die Wahl keine Unvereinbarkeit eingetreten und
- die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen oder über eingegangene Beschwerden rechtskräftig entschieden ist.
In Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. April 2023 die Ergebnisse der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 12. März 2023 erwahrt. Die vier Vorlagen gelten somit als rechtsgültig beschlossen.
Der Gemeinderat