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Gemeindeabstimmung vom 12. März 2023

Erwahrung der Ergebnisse

Die Stimmberechtigen haben an der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 12. März 2023 den folgenden Vorlagen

  1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 1'351'700 Franken für die Erneuerung der Werkleitungen und Strasse im Bereich Feldeggstrasse,
  2. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 2'157'600 Franken für die Umsetzung des Projekts «Zustandsaufnahmen privater Abwasseranlagen - Liegenschaftsentwässerung (ZpA-LSE)»,
  3. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 740'300 Franken für die Erneuerung von Bauteilen des Mehrzweckgebäudes (Gotthelfstrasse 15A), insbesondere Sporthallenboden und Beleuchtung,
  4. Liegenschaft GB-Nr. 197 «Lindenstrasse 53»; Verkauf und Ermächtigung zur Veräusserung,

zugestimmt.

Gemäss Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 erwahrt der Gemeinderat die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen und -wahlen, wenn

  • keine Mängel zu beheben sind,
  • durch die Wahl keine Unvereinbarkeit eingetreten und
  • die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen oder über eingegangene Beschwerden rechtskräftig entschieden ist.

In Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. April 2023 die Ergebnisse der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 12. März 2023 erwahrt. Die vier Vorlagen gelten somit als rechtsgültig beschlossen.

Der Gemeinderat

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