Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. November 2025 liegt vom 11. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (es sind auch Kopien erhältlich). Es wird zudem hier publiziert. Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 12. Januar 2026 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der insprachefrist wird das Protokoll vom Gemeinderat genehmigt. Unberücksichtigte Einsprachen werden der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt.