Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2022 liegt vom 7. Juli bis 8. August 2022 beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (es sind auch Kopien erhältlich). Es wird zudem hier publiziert. Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis 8. August 2022 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird das Protokoll vom Gemeinderat genehmigt. Unberücksichtigte Einsprachen werden der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt.
Gemeinderat