Anordnung Gemeindewahlen 2023 (Legislatur 2024-2027)
Die Gemeindewahlen 2023 finden gleichzeitig mit den eidgenössischen Wahlen (Nationalrat und Ständerat) am 22. Oktober 2023 statt. An der Urne zu wählen sind:
im Verhältniswahlverfahren (Proporzwahlen)
- sieben Mitglieder des Gemeinderates,
im Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahlen)
- Leiterin oder Leiter der Gemeindeversammlung,
- stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter der Gemeindeversammlung,
- Präsidentin oder Präsident des Gemeinderates.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 8. September 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Inhalt der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf dabei kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden. Jede Liste (Proporzwahlen) und jeder Wahlvorschlag (Majorzwahlen) ist von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen.
Für die Gemeindewahlen sind die Bestimmungen des «Organisationsreglements 2017», des «Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017» sowie die kantonalen Erlasse massgebend.
Gemeinderat