Nach Artikel 12 Absatz 2 sowie Artikel 27 des Organisationsreglements 2017 können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates über eine neue, einmalige Ausgabe von CHF 150‘000.00 bis CHF 300‘000.00 der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Folgender Gemeinderatsbeschluss vom 23. Mai 2022 unterliegt dem fakultativen Referendum:
«Für die Nachführung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) 2022–2024 wird unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums ein Verpflichtungskredit von brutto 238'000 Franken bewilligt und freigegeben.»
Die Unterlagen können ab dem 2. Juni 2022 beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung oder hier eingesehen werden.
Ablauf der Referendumsfrist
5. Juli 2022
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften
66
Einreichungsstelle
Gemeinderat Utzenstorf, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 28, 3427 Utzenstorf
Der Gemeinderat