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Hundetaxe 2026

Stichtag: 1. August 2026

Sind Sie neu Hundehalter/in geworden oder haben keinen Hund mehr? Dann informieren Sie uns bitte bis am 21. August 2026 (Website, T 032 666 41 43 oder persönlich am Zentralschalter).

Die Hundetaxe beträgt jährlich CHF 50.00 pro Hund und wird in Rechnung gestellt. Taxpflichtig sind Hundehalter/-innen, welche am 1. August 2026 in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern Ihr Hund älter als sechs Monate ist. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip versehen und in der AMICUS-Datenbank registriert sein. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt.

Abteilung Finanzen

siehe auch amtliche Publikation vom 24.07.2026: 

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