Menu

Information des Gemeinderates vom 28. April 2023

Beschlüsse

Jahresrechnung 2022 – Ergebnisse

Der Gesamthaushalt schliesst positiv mit einem Ertragsüberschuss von CHF 313'975.75 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 267'000.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt CHF 580'975.75.

Der allgemeine Haushalt schliesst nach Vornahme einer Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt für Investitionen des Verwaltungsvermögens von CHF 446'600.00 und von zusätzlichen Abschreibungen in die finanzpolitische Reserve in der gleichen Höhe ausgeglichen ab. Dies entspricht einer Besserstellung gegenüber dem Budget 2022 von CHF 1'097'558.09. Die Besserstellung resultiert hauptsächlich aus höheren Steuererträgen von CHF 560'663.40, davon CHF 362'972.40 Steuerertrag juristischer Personen (Steuerteilungen) und CHF 316'618.50 aus Sonderveranlagungen. Die Gemeindeanteile an die Lastenverteilung des Kantons fielen zudem tiefer aus als angenommen. Ebenfalls weniger Beiträge mussten an die beiden Gemeindeverbände «Öffentliche Sicherheit Untere Emme» und «Schule untere Emme» entrichtet werden. In einigen Bereichen sind Budgetkredite teilweise nicht vollständig ausgegeben worden und umgekehrt fielen gewisse Erträge höher aus als angenommen.

Die Spezialfinanzierung (SF) «Wasserversorgung» schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 161'903.85 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 57’000.00. Der budgetierte Betrag für Unterhaltsarbeiten wurde nicht ausgeschöpft und es konnten höhere Anschlussgebühren vereinnahmt werden. Die Aufwendungen für den Netzunterhalt konnten aus der SF Werterhalt entnommen werden. Die SF «Abwasserentsorgung» schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 104'753.32 ab. Budgetiert war noch ein Aufwandüberschuss von CHF 134’500.00. Der budgetierte Betrag für Unterhaltsarbeiten wurde nicht ausgeschöpft und ein Grossteil des Unterhaltes konnte aus der Werterhaltung entnommen werden. Auch im Bereich Abwasserentsorgung fielen die Anschlussgebühren höher aus als erwartet.

Die SF «Abfallentsorgung» schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 35'543.86 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 22'500.00. Die zweiseitige SF «Feuerwehr» schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 11'774.75 ab. Im Rechnungsjahr 2022 konnte neu die SF «Mehrwertabgabe» eröffnet werden. Der Gemeindeanteil an den verbuchten Mehrwertabgaben (aus der Ortsplanungsrevision) betrug CHF 110'367.45.

Im Jahr 2022 wurden CHF 4'599'575.85 Nettoinvestitionen getätigt. Diese Ausgaben liegen um CHF 1'243'575.85 über den budgetierten Ausgaben. Einige Projekte wie beispielsweise die Übertragung der Liegenschaft «Gotthelfstrasse 6» von Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen waren im Budget nicht eingestellt.

Die Genehmigung der Jahresrechnung 2022 findet im Rahmen der nächsten Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2023 statt.

Stiftung Lina Bieri – Bericht und Rechnung 2022

Bericht und Rechnung der «Lina Bieri Stiftung» für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 werden genehmigt. Die Rechnung 2022 schliesst mit einer Vermögensverminderung von CHF 6'453.60 ab. Das Vermögen der von der Gemeinde verwalteten Stiftung beträgt per Rechnungsabschluss CHF 35'038.82.

Erwahrung der Ergebnisse – Gemeindeabstimmung

Die Stimmberechtigen haben an der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 12. März 2023 den folgenden Vorlagen

  1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 1'351'700 Franken für die Erneuerung der Werkleitungen und Strasse im Bereich Feldeggstrasse,
  2. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 2'157'600 Franken für die Umsetzung des Projekts «Zustandsaufnahmen privater Abwasseranlagen - Liegenschaftsentwässerung (ZpA-LSE)»,
  3. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 740'300 Franken für die Erneuerung von Bauteilen des Mehrzweckgebäudes (Gotthelfstrasse 15A), insbesondere Sporthallenboden und Beleuchtung,
  4. Liegenschaft GB-Nr. 197 «Lindenstrasse 53»; Verkauf und Ermächtigung zur Veräusserung,

zugestimmt.

Gemäss Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 erwahrt der Gemeinderat die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen und -wahlen, wenn

  • keine Mängel zu beheben sind,
  • durch die Wahl keine Unvereinbarkeit eingetreten und
  • die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen oder über eingegangene Beschwerden rechtskräftig entschieden ist.

In Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. April 2023 die Ergebnisse der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 12. März 2023 erwahrt. Die vier Vorlagen gelten somit als rechtsgültig beschlossen.

Zum Seitenanfang