Nachkredite bewilligt
- CHF 22'000 für Planer- und Kommunikationsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem aktuellen Projekt Schulraumentwicklung;
- CHF 32'100 für Durchflussmessungen im öffentlichen Kanalisationsnetz;
- CHF 3'400 für Weiterbildung von Verwaltungspersonal.
Generelle Entwässerungsplanung (GEP), Bewilligung Verpflichtungskredit
Der GEP (Genereller Entwässerungsplan) der Gemeinde Utzenstorf wurde im Jahr 2002 ausgearbeitet. Der Planungshorizont für einen GEP beträgt ca. 10 bis 15 Jahre. Seit der letzten Ausarbeitung hat sich einiges verändert und die Aktualisierung ist erforderlich. Für diverse Nachführungen im GEP, vorgesehen im Zeitraum 2022–2024, wird unter Vorbehalt des fakultativen Referendums ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 238'000 bewilligt und freigegeben. Nach Abzug von Kantonsbeiträgen (Abwasserfonds) in der Grössenordnung von CHF 60'000 verbleiben der Gemeinde Kosten von netto CHF 178'000, welche zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserversorgung verbucht werden.
Zustandsaufnahmen Hofdüngeranlagen/Liegenschaftsentwässerung, Bewilligung Verpflichtungskredit
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben obliegt den Gemeinden im Kanton Bern die Kontrolle des Unterhalts und Betriebs sämtlicher Abwasseranlagen. Neben den öffentlichen Abwasseranlagen hat die Gemeinde somit auch die Aufsichtspflicht über die privaten Abwasseranlagen. In einer ersten Phase, vorgesehen im Zeitraum 2022–2024, sollen die Hofdüngeranlagen (Güllengruben) sowie im gleichen Zug die Liegenschaftsentwässerung mittels Zustandsaufnahmen beurteilt werden. Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums wird dafür ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 250’400 bewilligt und freigegeben. Nach Abzug von Kantonssubventionen in der Grössenordnung von CHF 142'000 verbleiben der Gemeinde Kosten von netto CHF 108’400, welche zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserversorgung verbucht werden. Im Herbst 2022 ist eine separate Informationsveranstaltung für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer geplant.