Budget 2026
Das Budget 2026 rechnet mit einer unveränderten Steueranlage von 1.72 Einheiten und einer Liegenschaftssteuer von 1 o/oo des amtlichen Wertes. Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 900'500 ab. Der Gesamthaushalt präsentiert sich unter Berücksichtigung der Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser, Abfall und Feuerwehr ebenfalls mit einem Ertragsüberschuss von insgesamt CHF 618'800. Der Gemeinderat beantragt der kommenden Gemeindeversammlung vom 19. November 2025 die Genehmigung des Budgets 2026. Das Budget kann hier eingesehen werden.
Traktanden Gemeindeversammlung vom 19. November 2025
Der Gemeinderat hat folgende Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 19. November 2025 festgelegt:
1. Budget 2026 – Genehmigung
2. Informationen aus den Ressorts des Gemeinderates
3. Verschiedenes
Weitere Beschlüsse
- Nachkredit: Für die dringende Ersatzbeschaffung einer leistungsfähigen Waschmaschine mit Trockner für den zentralen Waschraum der Hauswartung wird ein Nachkredit von CHF 36'000 bewilligt. Ursprünglich war diese Ersatzbeschaffung für das Budget 2026 vorgesehen. Die bestehenden und alten Maschinen halten aber leider nicht mehr durch bis zum kommenden Jahr; das Ende der Lebensdauer ist erreicht.
- Kreditabrechnungen: Folgende Kreditabrechnungen werden genehmigt:
- Birkenweg, Erneuerung Wasserleitung und Strasse: Bewilligter Verpflichtungskredit CHF 232'300.00, Ausgaben CHF 175'266.35. Das Projekt wird mit einer Kreditunterschreitung von CHF 57'033.55 abgeschlossen.
- Dachsanierung Schützenhaus Rain 3: Bewilligter Verpflichtungskredit CHF 120'000.00, Ausgaben CHF 116'103.40. Das Projekt wird mit einer Kreditunterschreitung von CHF 3'896.60 abgeschlossen.
- Umnutzung Schutzanlage Gotthelfstrasse 15A zu einem öffentlichen Schutzraum: Bewilligter Verpflichtungskredit CHF 161'700.00, Ausgaben CHF 154'017.00. Das Projekt wird mit einer Kreditunterschreitung von CHF 7'683.00 abgeschlossen. Hinweis: Sämtliche Ausgaben wurden über den Ersatzbeitragsfonds des Kantons Bern finanziert.
Änderung Reglement über die Gebühren und Steuern 2020
Aufgrund der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in der blauen Zone (Herausgabe von Jahresparkkarten für Gewerbebetriebe), Änderungen von kantonalen Bestimmungen (Vollzug Feuerungskontrollen neu durch Kanton) sowie einiger Präzisierungen unter dem Titel 2.4. Bauwesen (z. B. Weiterverrechnung von Drittkosten, moderate Erhöhung der Pauschalgebühren für kleinere Baugesuche und Voranfragen) hat der Gemeinderat das Gebührenreglement 2020 angepasst und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt. Das geänderte Reglement (siehe Anhang I) wird vom 23. Oktober 2025 bis 24. November 2025 öffentlich aufgelegt. Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. Januar 2026. Das Reglement kann hier eingesehen werden.
Ergänzung Gebührenverordnung 2025
Aufgrund der beschlossenen Änderungen im Reglement über die Gebühren und Steuern 2020 musste die Gebührenverordnung entsprechend ergänzt werden. Neu sind die Artikel 2 bis 5 im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung. Die bisherigen Gebührentarife gemäss Artikel 1 bleiben unverändert. Die Gebührenverordnung 2025 wird auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die bisherige vom 7. Dezember 2020. Der Erlass wird nach Artikel 45 Buchstabe a der kantonalen Gemeindeverordnung vom 23. Oktober 2025 bis 24. November 2025 beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aufgelegt oder kann hier eingesehen werden.
Der Gemeinderat