Nachkredite bewilligt
Mit Beschluss vom 15. Juni 2026 bewilligt der Gemeinderat für das Jahr 2026 einen Nachkredit für den Gemeindeanteil an die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) in der Höhe von 9’977 Franken. Das Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern verfügte am 29. Mai 2026, dass der Gemeindeanteil von Utzenstorf für das Jahr 2026 total 1'061’977 Franken beträgt. Im Budget 2026 wurde ein Betrag von 1'052’000 Franken eingestellt. Der Beschluss über den Nachkredit ist zu publizieren, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt (Artikel 8 Absatz 2 Organisationsreglement 2017).
Für einen erforderlichen und vorgezogenen Hardware-Ersatz auf der Gemeindeverwaltung (Laptops und Netzwerk-Switch) wird ein Nachkredit von 16'200 Franken bewilligt.