Nachkredite bewilligt
- Für den erforderlichen Ersatz einer Einscheibenmaschine (in der Truppenunterkunft) wird ein Nachkredit von 1'100 Franken bewilligt.
- Im Abwasserpumpwerk Altwyden 21 muss die Steuerung ersetzt werden. Hierfür wird ein Nachkredit von 5'000 Franken beschlossen.
- Für die Weiterentwicklung des gemeindeeigenen Areals an der Unterdorfstrasse (ehemals Abfallsammelplatz) bzw. für die Klärung und Regelung von Schnittstellen mit dem angrenzenden Privatgrundstück wird ein Nachkredit von 44'000 Franken für die Mandatierung eines externen Büros bewilligt.
Weitere Beschlüsse
- Der bisherige Leistungsvertrag zwischen der Gemeinde Utzenstorf und der Jugendwerk GmbH (als Leistungserbringerin der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) wird ab 1. Januar 2027 erneuert und weitergeführt. Ab diesem Zeitpunkt fungiert die Gemeinde Utzenstorf zudem neu als Sitzgemeinde für die Gemeinden im Einzugsgebiet der Jugendwerk GmbH.
- Die mit Beschluss der Gemeindeversammlung am 17. Juni 2026 geänderten Bestimmungen im Reglement über die Gebühren und Steuern 2020 werden per 1. August 2026 in Kraft gesetzt. Die neue Gebührenverordnung 2025 tritt ebenso per 1. August 2026 in Kraft.
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 wird genehmigt.
Zusicherung Gemeindebürgerrecht
Kiro Tantushev (Jg. 1984), von Bulgarien und Nordmazedonien, und seiner Tochter Liljana Tantusheva (Jg. 2015), von Nordmazedonien, wird das Gemeindebürgerrecht von Utzenstorf zugesichert.