Amtliche Vermessung; Nachkredit
In den Jahren 2020-2023 wurde die amtliche Vermessung des Land- und Forstgebiets in Utzenstorf erneuert. Das Vermessungswerk Utzenstorf Los 8 ist mittlerweile abgeschlossen und vom Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Ursprünglich wurde mit einem Kostenanteil der Gemeinde von insgesamt CHF 47'300 gerechnet. Die vorliegende Schlussabrechnung des Amts für Geoinformation weist auf grössere Mehraufwendungen bei der Nachführung von Gebäuden und Kunstbauten hin als ursprünglich angenommen. Der erforderliche Nachkredit von CHF 34'926.35 wird vom Gemeinderat bewilligt. Der Hauptanteil der Vermessungskosten tragen Bund und Kanton.
Protokoll Gemeindeversammlung vom 20. November 2024; Genehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. November 2024 lag vom 12. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Es sind keine Einsprachen eingetroffen. Das Protokoll wurde somit genehmigt.
Vereinsunterstützungsbeiträge 2025
Mit dem Reglement für die Unterstützung von Vereinen wurde das Vereinsunterstützungswesen in Utzenstorf neu organisiert. Die Vereine und Organisationen konnten im letzten Jahr erstmals Anträge für Vereinsunterstützungsbeiträge an die Gemeinde stellen. Aufgrund der eingereichten Gesuche und der nachfolgenden Behandlung durch die Kultur- und Sportkommission sowie den von Gemeinderat/Gemeindeversammlung bewilligten finanziellen Mittel können insgesamt 13'100 Franken an 20 Vereinsorganisationen ausbezahlt werden. Total sind 26 Gesuche eingereicht worden. Geld von der Gemeinde erhalten Vereine/Organisationen, welche die grundsätzlichen Anforderungen gemäss Vereinsunterstützungsreglement erfüllen und nicht in Form einer Leistungsvereinbarung oder anderweitigen Leistungen durch die Gemeinde unterstützt werden. Die allgemeinen Finanzhilfen bestehen im Grundsatz aus einem Sockelbeitrag sowie einem Beitrag an die Jugendförderung. Besondere Finanzhilfen können für Infrastrukturbenützung bei Nutzung eigener Anlagen, Jubiläumsbeiträge oder Beiträge für Anlässe geleistet werden. Die Aufteilung der Auszahlungsbeiträge 2025 sieht wie folgt aus:
CHF 6'000.00 Sockelbeiträge (für insgesamt 18 Vereine)
CHF 4'000.00 Jugendförderungsbeiträge (12 Vereine, CHF 23.25 pro jugendliches Mitglied mit Wohnsitz Utzenstorf)
CHF 1'600.00 Anlässe (4 Vereine)
CHF 1'500.00 Infrastruktur (3 Vereine)
CHF 13'100.00 Total Vereinsunterstützungsbeiträge 2025
Eine Unterstützung durch die Gemeinde muss jährlich beantragt werden. Die für die Unterstützung der Vereine zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel richten sich nach dem Budget für das betreffende Jahr. Weitere Informationen zur Vereinsunterstützung und der jährlichen Gesuchseingabe sind hier ersichtlich.