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Informationen des Gemeinderats vom 18. November 2022

Beschlüsse

Gemeindeabstimmung: Erwahrung der Ergebnisse

Die Stimmberechtigen haben an der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 25. September 2022 den beiden Vorlagen «Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 913'900 Franken für die Teilerneuerung der Liegenschaft Gotthelfstrasse 6» sowie «Bewilligung der Übertragung der Liegenschaft Gotthelfstrasse 6 vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen zum Buchwert von 850'000 Franken» zugestimmt. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 erwahrt der Gemeinderat die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen und -wahlen, wenn

  • keine Mängel zu beheben sind,
  • durch die Wahl keine Unvereinbarkeit eingetreten und
  • die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen oder über eingegangene Beschwerden rechtskräftig entschieden ist.

In Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2017 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14. November 2022 die Ergebnisse der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 25. September 2022 erwahrt. Die beiden Vorlagen gelten somit als rechtsgültig beschlossen.

Zusicherung Gemeindebürgerrecht

Singh Sanmit (Jg. 1973) und Kaur Neetu (Jg. 1981), beide von Afghanistan und wohnhaft in Utzenstorf, wird das Gemeindebürgerrecht von Utzenstorf zugesichert.

Kreditabrechnung genehmigt

Die Stimmberechtigten haben am 27. September 2020 dem Erwerb einer Teilfläche von 8'632 m2 ab Parzelle-Nr. 572 (diese liegt westlich des Gotthelfschulhauses) einen Verpflichtungskredit von 528'000 Franken bewilligt. Der Kaufprozess ist in der Zwischenzeit erfolgreich abgewickelt worden und die Schlussabrechnung liegt vor. Das Projekt wird mit einer Kreditunterschreitung von 4'785.80 Franken abgerechnet.

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