Kreditabrechnung genehmigt
Für die Beschaffung eines Kommunalfahrzeuges mit Anbaugeräten (als Ersatz für den Meili) hat die Gemeindeversammlung vom 20. November 2024 einen Verpflichtungskredit von CHF 320'000.00 bewilligt. Mittlerweile wurde das neue Fahrzeug beschafft und der Kredit mit einer Kreditunterschreitung von CHF 14'755.15 abgerechnet.
Änderung Benützungsreglement 2023
Miete von Audio- und Elektroequipment: Neu gibt es in der Schulanlage die Möglichkeit, gewisses Audio- und Elektro-Equipment mieten zu können. Es stehen verschiedene Sets zur Verfügung, die bei Bedarf bei der Hauswartung reserviert werden können. Für die zu verrechnende Mietpreise braucht es eine reglementarische Grundlage. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Preise im Anhang des «Reglements über die Benützung der öffentlichen Anlagen 2023» (Benützungsreglement) festgelegt. Grundsätzlich gelten für das Audio- und Elektro-Equipment folgende Regeln: «1. Das Material wird nur für Anlässe im Perimeter der Schulanlage Utzenstorf vermietet. 2. Um das Audio- oder Elektro-Equipment betreiben zu können, sind Vorkenntnisse seitens des Mieters erforderlich. 3. Eine Betreuung durch die Hauswartung während des Anlasses wird nicht angeboten.» Das geänderte Reglement (siehe Anhang III) kann hier eingesehen werden und liegt noch bis am 27. April 2026 öffentlich auf (Auflage mit fakultativem Referendum). Die Inkraftsetzung ist rückwirkend auf den 1. Januar 2026 vorgesehen.