Gesuchsteller
Isabelle und Andreas Ewald, Lindenstrasse 7, 3427 Utzenstorf
Projektverfasser
Dällenbach/Ewald Architekten AG, Industrieweg 33, 3613 Steffisburg
Bauvorhaben
Um- und Ausbau des Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, Wohnraumerweiterung südlich und Umnutzung Hobbyraum OG in Wohnung, Erstellen Carport, Dach- und Fassadensanierung und Erweiterung der Solaranlage, Aufstellen Gartenhaus, Holzlager und Velounterstand.
Standort
Lindenstrasse 7, Parzellen Nr. 2263
Zone
Wohnzone zweigeschossig (W2)
Schutzbestimmungen
Aᵤ
Gewässerschutz
Das Dach- und Vorplatzwasser wird örtlich versickert. Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation eingeleitet und in der ARA gereinigt.
Beanspruchte Ausnahmen
Artikel 7 BauR; Unterschreiten Gebäudeabstand
Artikel 67 Abs. 2 BauV; Unterschreiten Mindesthöhe in abgeschrägten Räumen
Auflage- und Einsprachefrist
bis 22. Juli 2024
Auflageort und Einsprachestelle
Gemeindeverwaltung Utzenstorf, Hauptstrasse 28, 3427 Utzenstorf
Öffentliche Auflage per eBau unter folgendem Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/199819
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen, Lastenausgleichsansprüche und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche welche nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechenden rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist.
Abteilung Bau