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Lindenstrasse 7

Baupublikation

Gesuchsteller

Isabelle und Andreas Ewald, Lindenstrasse 7, 3427 Utzenstorf

Projektverfasser

Dällenbach/Ewald Architekten AG, Industrieweg 33, 3613 Steffisburg

Bauvorhaben

Um- und Ausbau des Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, Wohnraumerweiterung südlich und Umnutzung Hobbyraum OG in Wohnung, Erstellen Carport, Dach- und Fassadensanierung und Erweiterung der Solaranlage, Aufstellen Gartenhaus, Holzlager und Velounterstand.

Standort

Lindenstrasse 7, Parzellen Nr. 2263

Zone

Wohnzone zweigeschossig (W2)

Schutzbestimmungen

Aᵤ

Gewässerschutz

Das Dach- und Vorplatzwasser wird örtlich versickert. Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation eingeleitet und in der ARA gereinigt.

Beanspruchte Ausnahmen

Artikel 7 BauR; Unterschreiten Gebäudeabstand

Artikel 67 Abs. 2 BauV; Unterschreiten Mindesthöhe in abgeschrägten Räumen

Auflage- und Einsprachefrist

bis 22. Juli 2024

Auflageort und Einsprachestelle

Gemeindeverwaltung Utzenstorf, Hauptstrasse 28, 3427 Utzenstorf

Öffentliche Auflage per eBau unter folgendem Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/199819

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen, Lastenausgleichsansprüche und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche welche nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechenden rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist.

Abteilung Bau

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