Mit Beschluss vom 17. Juni 2024 bewilligt der Gemeinderat einen Nachkredit für den Gemeindeanteil an den Lastenausgleich «neue Aufgabenteilung» zwischen Kanton und Gemeinden für das Jahr 2024 in der Höhe von 6'537 Franken. Die Finanzverwaltung des Kantons Bern verfügte, dass der Gemeindeanteil von Utzenstorf für das Jahr 2024 total 826’437 Franken beträgt. Im Budget wurde ein Betrag von 819’900 Franken eingestellt.
Mit Beschluss vom 17. Juni 2024 bewilligt der Gemeinderat für das Jahr 2024 einen Nachkredit für den Gemeindeanteil an die Ergänzungsleistung EL zur AHV/IV in der Höhe von 40’378 Franken. Die Finanzverwaltung des Kantons Bern verfügte, dass der Gemeindeanteil von Utzenstorf für das Jahr 2024 total 1'048’378 Franken beträgt. Im Budget wurde ein Betrag von 1'008’000 Franken eingestellt.
Die Gesamtkredite für diese beiden gebundene Ausgaben übersteigen die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates und sind deshalb gemäss Artikel 8 Absatz 2 Organisationsreglement 2017 zu publizieren.
Gemeinderat