Per 1. Mai 2025 hat sich die Gemeinde Utzenstorf der Kadaversammelstelle Wynigen angeschlossen. Geplant war, die Entsorgungskosten wie bisher nach der angelieferten Menge an die Tierhalter weiterzuverrechnen.
Im Rahmen der Abrechnung für das Jahr 2025 hat sich jedoch gezeigt, dass die Kosten für die Tierhalter deutlich höher ausfallen als ursprünglich angenommen. Deshalb wurden verschiedene Varianten für eine faire und langfristige Gebührenregelung geprüft.
Ab 2026 werden die wiederkehrenden Kosten der Tierkörperentsorgung wie folgt aufgeteilt:
- 1/3 der anfallenden Kosten wird als Sockelbeitrag anhand der Grossvieheinheiten (GVE) auf alle registrierten Tierhalter verteilt (gemäss GELAN-Daten).
- 1/3 der anfallenden Kosten wird entsprechend der tatsächlich angelieferten Menge (kg) den jeweiligen Tierhaltern in Rechnung gestellt.
- 1/3 der anfallenden Kosten übernimmt die Gemeinde zulasten der Spezialfinanzierung Abfall.
Kleinbeträge unter CHF 20.00 werden aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht in Rechnung gestellt
Die Kosten pro GVE und Kilogramm können von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen, da sie von den tatsächlich anfallenden Betriebs- und Entsorgungskosten abhängen.
Für das Jahr 2025 gilt eine Übergangsregelung. Die betroffenen Tierhalter werden direkt informiert.