Öffentliche Auflage – Abfallgebührenverordnung 2025
Aufgrund der Neuorganisation der Tierkörpersammelstelle (ab 1. Mai 2025 neu in die Gemeinde Wynigen) ergeben sich in der Abfallgebührenverordnung kleine Anpassungen. Die Änderung betrifft den Artikel 2. Die neue Verordnung wird auf den 1. Mai 2025 in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die bisherige vom 7. Dezember 2020. Der Erlass wird nach Artikel 45 Buchstabe a der kantonalen Gemeindeverordnung vom 1. Mai 2025 bis 2. Juni 2025 beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aufgelegt und auf www.utzenstorf.ch/erlasse publiziert.
Gegen den Erlass der Abfallgebührenverordnung 2025 kann bis am 2. Juni 2025 Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Emmental erhoben werden.
Gemeinderat