Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 liegt vom 10. Juli bis 11. August 2025 beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (es sind auch Kopien erhältlich). Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 11. August 2025 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird das Protokoll vom Gemeinderat genehmigt. Unberücksichtigte Einsprachen werden der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt.