Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 liegt vom 2. Juli bis 3. August 2026 beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (es sind auch Kopien erhältlich). Es wird zudem unter www.utzenstorf.ch publiziert. Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 3. August 2026 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird das Protokoll vom Gemeinderat genehmigt. Unberücksichtigte Einsprachen werden der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt.
Der Gemeinderat