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Überbauungsordnung ZPP 3 Feldegg

Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat hat am 08. Dezember 2025 beschlossen, parallel zum Vorprüfungsverfahren ein freiwilliges Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen desselben sind sechs Mitwirkungseingaben eingegangen. Der Gemeinderat hat die Eingaben zur Kenntnis genommen und beurteilt. Daraus resultiert ein Mitwirkungsbericht, der sowohl die Anregungen in zusammengefasster Form wie auch die Beurteilung derselben durch den Gemeinderat enthält. Der Bericht wurde durch den Gemeinderat am 30. März 2026 beschlossen.

Das weitere Vorgehen zum Erlass der Überbauungsordnung ist wie folgt vorgesehen:

Nach der Vorprüfung durch die Kantonalen Ämter werden allenfalls notwendige Anpassungen in die Unterlagen einfliessen. Der Gemeinderat verabschiedet die Überbauungsordnung anschliessend für die öffentliche Auflage. Nach allfälligen Bereinigungen aufgrund von Einsprachen beschliesst der Gemeinderat die Überbauungsordnung und reicht sie dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern zur Genehmigung ein. Das AGR wird gegebenenfalls über offene Einsprachen entscheiden und die Überbauungsordnung genehmigen.

Sie finden den Mitwirkungsbericht hier. 

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