Bauherrschaft
Niklaus Janitsch, Industrie Neuhof 17, 3422 Kirchberg
Projektverfasserin
A+W Architekten AG, Korngasse 8, 3422 Kirchberg
Bauvorhaben
Abbruch best. Gebäude, Neubau Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen, Erstellen Einstellhalle, Abbruch Brücke über Dorfbach
Standort
Unterdorfstrasse 16, Utzenstorf, Parzellen Nrn. 1169, 870, 1114, Zone: WG2 Wohn- und Gewerbezone zweigeschossig, Koordinaten: 2’609’008 / 1’220’205; 2’609’016 / 1’220’191; 2’609’053 / 1’220’198, Gewässerschutzbereich Aᵤ, Baugruppe C (Unterdorf)
Gewässerschutzmassnahmen
Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt. Das Regenabwasser wird versickert.
Konzession
Konzessionsgesuch für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser
Ausnahmen
- Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)
- Wasserbaupolizeiliche Zustimmung (Art. 48 WBG)
- Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
- Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG)
Hinweise
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist
10. Juli 2023
Auflagestelle
Gemeinde Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Emmental