Menu

Unterdorfstrasse 16

Baupublikation

Bauherrschaft

Niklaus Janitsch, Industrie Neuhof 17, 3422 Kirchberg

Projektverfasserin

A+W Architekten AG, Korngasse 8, 3422 Kirchberg

Bauvorhaben

Abbruch best. Gebäude, Neubau Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen, Erstellen Einstellhalle, Abbruch Brücke über Dorfbach

Standort

Unterdorfstrasse 16, Utzenstorf, Parzellen Nrn. 1169, 870, 1114, Zone: WG2 Wohn- und Gewerbezone zweigeschossig, Koordinaten: 2’609’008 / 1’220’205; 2’609’016 / 1’220’191; 2’609’053 / 1’220’198, Gewässerschutzbereich Aᵤ, Baugruppe C (Unterdorf)

Gewässerschutzmassnahmen

Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt. Das Regenabwasser wird versickert.

Konzession

Konzessionsgesuch für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser

Ausnahmen

  • Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)
  • Wasserbaupolizeiliche Zustimmung (Art. 48 WBG)
  • Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
  • Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG)

Hinweise

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist

10. Juli 2023

Auflagestelle

Gemeinde Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt Emmental

Zum Seitenanfang