Der Gemeinderat hat am 4.7.2022 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, Berechtigte gestattet, Fabrikstrasse und Industriering, alle drei Zufahrten auf das Grundstück GB-Nr. 1931
Parkieren verboten, ausgenommen Berechtigte, Parkplätze auf dem Grundstück GB-Nr. 1931 nördlich Feuerwehrgebäude Fabrikstrasse 16
Soweit erforderlich, hat das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV, gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29.10.2008 mit Verfügung vom 7.10.2022 die Zustimmung zu diesem Beschluss erteilt.
Die Verfügung kann bis am 6.2.2023 gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs.1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23.5.1989 mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten.
Die Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat