Bauherrschaft
Hans-Peter Christen, Eystrasse 20, 3427 Utzenstorf
Projektverfasserin
CasaNova Gilomen Holzbau AG, Industriestrasse 22, 3315 Bätterkinden
Bauvorhaben
Abbruch Gebäude Nr. 27a, Rückbau Wasserleitung zu Gebäude Nr. 27a, Neuverlegung Schmutzwasser- und Wasserleitung zu Gebäude Nr. 27.
Standort
Waldstrasse 27 und 27a, Utzenstorf, Parzelle Nr. 1085, Wohnzone W2, Koordinaten: 2608118/1219678, Gewässerschutzbereich AU
Gewässerschutzmassnahmen
Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt.
Ausnahmen
- Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)
- Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
- Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2 NHG und Art. 12, Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 NSchV)
Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist
25. November 2024
Auflagestelle
Gemeinde Utzenstorf, Hauptstrasse 28, 3427 Utzenstorf
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Emmental