Der Gemeinderat führt ein Mitwirkungsverfahren zur erwähnten Planung durch. Bestandteile sind eine geringfügige Änderung des Baureglementes und die Überbauungsordnung zur Zone mit ZPP 3 «Feldegg», bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften und Erläuterungsbericht.
Die Unterlagen können in der Zeit vom 6. Januar bis 6. Februar 2026 am Zentralschalter der Gemeindeverwaltung oder untenstehend eingesehen werden. Zudem findet am Donnerstag, 22. Januar 2026, 19.30 Uhr, im Kirchgemeindehaus Utzenstorf, Gotthelfstrasse 15c, eine öffentliche Orientierung statt. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis spätestens 6. Februar 2026 an den Gemeinderat Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf, zu richten.
Der Gemeinderat
Änderung Baureglement Artikel 20