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Bauvoranfragen

Mit Einreichung einer Bauvoranfrage können Sie die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen, bevor Sie mit der Detailplanung beginnen. Mit einer Voranfrage kann vermieden werden, dass Gesuchstellende unnötig Kosten und Energie in ein Projekt investieren, das eventuell in dieser Form nicht realisiert werden kann.

Mittels Bauvoranfrage via eBau können Sie spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben stellen.

Auf eBau gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, eine Bauvoranfrage einzureichen:

  • Einfache Vorabklärung: Mit dieser Voranfrage können Sie einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben abklären lassen (z.B. Grenzabstände oder Baubewilligungspflicht).
  • Vollständige Vorabklärung: Bei komplexeren Vorabklärungen, insbesondere wenn noch Fragen beantwortet werden, die durch externe Amts- und Fachstellen beantwortet werden müssen (z.B. Bauen ausserhalb der Bauzone, Bauten im Gewässerraum, Bauvorhaben bei Bauinventaren usw.) oder Ausnahmen von Bauvorschriften beantragt werden, muss Ihre Anfrage via „vollständiger Vorabklärung“ eingereicht werden. Nebst dem längeren Zeithorizont für die Beantwortung Ihrer Voranfrage fallen im Normalfall Gebühren an. Diese Bauvoranfragen werden vorgängig durch die Baukommission geprüft.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Bauvoranfragen lediglich eine summarische Prüfung des Bauvorhabens vorgenommen wird (keine vollständige Prüfung).

Eine verbindliche Beurteilung Ihres Bauvorhabens erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Damit das Bauvorhaben ausgeführt werden darf, ist in jedem Fall vor Baubeginn eine Baubewilligung einzuholen.

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