Meldung Solaranlage
Sind Sie dabei, in erneuerbare Energien zu investieren und beabsichtigen Sie die Erstellung einer Solar- oder Photovoltaikanlage?
Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie sind baubewilligungsfrei, wenn sie den kantonalen Richtlinien über baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbaren Energien entsprechen.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass
- Solaranlagen an Fassaden und Fassadenelementen wie Balkonen immer baubewilligungspflichtig sind.
- freistehende Solaranlagen über 10 m2 baubewilligungspflichtig sind.
- Solaranlagen auf Kulturdenkmälern von kantonaler und nationaler Bedeutung immer baubewilligungspflichtig sind. Sie dürfen solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen.
Für baubewilligungsfreie Solaranlagen besteht eine Meldepflicht. Mittels Meldung Solaranlagen müssen Sie sieben Arbeitstage vor Baubeginn die Meldung einfach und schnell via eBau einreichen.
Zum eBau-Formular ist zusätzlich ein Plan – allenfalls auch Fotomontagen - mit den Angaben zur Solar- oder Photovoltaikanlage hochzuladen. Sie erhalten anschliessend eine Rückmeldung via eBau, ob Ihre Solar- oder Photovoltaikanlage baubewilligungsfrei ist oder nicht.