Menu

Beglaubigungen

Im Kanton Bern ist die Beglaubigung von Unterschriften grundsätzlich Sache der Notarinnen und Notare. Die Gemeinden sind nicht befugt, Unterschriften zu beglaubigen.

Zuständige Stellen im Kanton Bern

  1. Notarinnen und Notare
    • Für die Beglaubigung von Unterschriften natürlicher oder juristischer Personen sind Notarinnen und Notare zuständig.
  2. Staatskanzlei des Kantons Bern
    • Die Staatskanzlei beglaubigt die Echtheit von Unterschriften auf Originaldokumenten, die für das Ausland bestimmt sind.
    • Die beglaubigten Dokumente müssen von einer kantonalen Behörde oder einem Notar des Kantons Bern ausgestellt sein .
    • Die Staatskanzlei befindet sich an folgender Adresse: Staatskanzlei des Kantons Bern, Postgasse 68, 3011 Bern

Vorgehen

  • Bei einem Notar: Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie einen gültigen amtlichen Ausweis (z. B. ID oder Pass) mit.
  • Bei der Staatskanzlei: Bringen Sie das Originaldokument mit, das Sie beglaubigen lassen möchten. Die Beglaubigung kann direkt am Schalter erfolgen

Wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach einem Notar oder weiteren Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zum Seitenanfang