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Wegzug Schweizer/-innen

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Gesetzliche Meldepflicht

Aus gesetzlichen Gründen ist ein persönliches Erscheinen bis spätestens am Tage des Wegzugs am Schalter der Abteilung Bevölkerung un­umgänglich. Bringen Sie bitte Ihren Niederlassungsausweis mit.

Kosten (inkl. Porto):    keine

Online-Formular

Wegzug Schweizer/-in

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