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Wegzug Ausländer/innen

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus. Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden. Wir bereiten anschliessend Ihre Abmeldung vor.

Gesetzliche Meldepflicht

Aus gesetzlichen Gründen ist ein persönliches Erscheinen bis spätestens am Tage des Wegzugs am Schalter der Abteilung Bevölkerung un­umgänglich. Bringen Sie bitte Ihren Ausländerausweis mit.

Kosten (inkl. Porto):      keine

Online-Formular

Wegzug Ausländer/-in

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