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Gastgewerbe

Betriebsbewilligung

Entsteht ein neuer Gastgewerbebetrieb, ist das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung spätestens 90 Tage vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde einzureichen. Wird ein Gastgewerbebetrieb übernommen, beträgt die Eingabefrist 30 Tage. Informationen, Formulare und Merkblätter stehen bei den kantonalen Behörden zur Verfügung (siehe Links in der rechten Spalte).

Seit 1. Januar 2019 muss die verantwortliche Person zur Führung eines Betriebes grundsätzlich über einen Fähigkeitsausweis verfügen (Ausnahmen vgl. Art. 19 Abs. 1 und 3 GGV). Den gastgewerblichen Fähigkeitsausweis erhält neu, wer die beiden Module von GastroBern «Lebensmittelrecht/Hygiene» und «Recht» absolviert und bestanden hat (bisher waren sechs Module erforderlich). Informationen dazu stehen auf der Webseite von GastroBern zur Verfügung.

Überzeitbewilligung

Gastgewerbebetriebe dürfen zwischen 05.00 Uhr und 00.30 Uhr geöffnet sein. Für höchstens 24 Verlängerungen im Kalenderjahr bis spätestens 03.30 Uhr kann das Regierungsstatthalteramt Emmental Überzeitbewilligungen erteilen. Das Formular ist unter Informationen und Merkblätter (siehe rechte Spalte) erhältlich und ist bei der Abteilung Bevölkerung einzureichen.

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