Menu

Baukontrollen

Gemäss Art. 47 des BewD ist die Gemeinde verpflichtet, darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Baubewilligung eingehalten werden.

Namentlich sind zu melden:

Schnurgerüst (fertig erstellt)

Ordentliche Baubewilligung:
W+H AG
Bitziusstrasse 15
3360 Herzogenbuchsee
admin(at)w-h.ch
T 062 956 26 50

Kleine Baubewilligung:
Gemeinde Utzenstorf, Abteilung Bau

Baubeginn

Gemeinde Utzenstorf, Abteilung Bau

Rohbau (Vollendung Rohbau, einschliesslich Dacheindeckung und Kamin)
Schutzraum (Armierung Boden, Wände, Decken)
Tankraum

Gemeinde Utzenstorf, Abteilung Bau

Kanalisationsanschluss (bei offenem Graben)

Bill Weyermann Partner AG
Hauptstrasse 28
3425 Koppigen
contact@bwbauing.ch
T 034 413 18 41
F 034 413 18 15

Bauabnahme (Endkontrolle vor Bezug)

Gemeinde Utzenstorf, Abteilung Bau

Bitte vereinbaren Sie die Abnahmetermine frühzeitig. Der verantwortliche Bauleiter oder die Bauherrschaft muss bei der Abnahme anwesend sein. Beanstandungen werden der Bauherrschaft oder dem Bauleiter sofort mündlich mitgeteilt.

weiter zu:Eingabe
Profile                       
Zuständigkeiten                          
Dauer
Bauwesen

 

Zum Seitenanfang